Mitgliedsantrag

Offizielle Website des TSV Wolnzach e.V. 1884


    Die Mitgliedschaft im Hauptverein ist verpflichtend um einer Abteilung des TSV Wolnzach e.V. beitreten zu können. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum 31.12. des Jahres mit einer Frist von drei Monaten möglich. Spartenbeiträge werden von der jeweiligen Abteilung des TSV Wolnzach e.V. eigenständig abgerechnet.


    Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Lastschriften